Gesetzliches
• Tagesmüttervereine sind Träger der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Kinder-
und Jugendhilfegesetz)
• Tagesmüttervereine gewährleisten im
Rahmen einer Vereinbarung mit den
örtlichen Jugendhilfeträgern die Bereit-
stellung von Tagesfamilien nach § 23 SBG VIII
• So wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
(nach § 5 SGB VIII) Rechnung getragen
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