Gesetzliches
 
  
   • Tagesmüttervereine sind Träger der freien
     Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Kinder-
     und Jugendhilfegesetz)
 
   • Tagesmüttervereine gewährleisten im
     Rahmen einer Vereinbarung mit den
     örtlichen Jugendhilfeträgern die Bereit-
     stellung von Tagesfamilien nach § 23 SBG VIII
 
   • So wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
     (nach § 5 SGB VIII)  Rechnung getragen